AUFARBEITUNG von Gewalt
Geschieht Gewalt, egal in welcher Form, in einer caritativen Einrichtung, gilt unser erster Blick den Betroffenen. Ihr Schutz und ihre weitere Unterstützung ist unser erstes Ziel. Bei Fehlverhalten, bei dem Gewalt - insbesondere sexueller Missbrauch durch Mitarbeitende an Rat- und Hilfesuchenden in Caritas-Einrichtungen erlebt wurde, begleiten wir Betroffene bei der Antragstellung auf Anerkennungsleistungen bei der Unabhängigen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz (UKA).
Darüber hinaus kümmern wir uns um die Aufarbeitung der Vorfälle in den Arbeitsstrukturen und begleiten Teams, um Maßnahmen zu Veränderung umzusetzen. Uns ist es wichtig, die Arbeitsfähigkeit in den Teams wieder herzustellen und zu erhalten. Darum begreifen wir wahrgenommenes Fehlverhalten auch als Apell zur Verbesserung unserer Arbeit.
Die Missbrauchsfälle der Vergangenheit können wir nicht mehr rückgängig machen. Wichtig ist uns, die Erinnerung an diese Zeit wach zu halten und als Mahnung zu sehen, die Gegenwart und die Zukunft besser zu gestalten. Gewaltvorkommnisse, insbesondere Sexueller Missbrauch durch Mitarbeitende innerhalb der Einrichtungen unser Caritas müssen erinnert, offen angesprochen und für die Zukunft verhindert werden.
Wir verfahren in der Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch nach den Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes.
Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, sich bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen zu melden. Kontaktieren Sie die Anlaufstelle Gewaltschutz direkt online unter gewaltschutz[at]caritas-dicvrs.de oder telefonisch unter 0800 4300400. Wir vermitteln Sie an die externen Ansprechpersonen.