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Organe und Entscheidungsfindung im Diözesancaritasverband

Der Caritasverband steht unter kirchlicher Aufsicht. Diese Aufsicht wird durch den Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart wahrgenommen. Er hat das Recht, sich über alle Angelegenheiten des Vereins unterrichten zu lassen.

Zur Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben des Caritasverbands und der gegenseitigen Kontrolle gibt es im DiCV drei wesentliche Organe. Den hauptamtlichen Vorstand, den ehrenamtliche tätigen Diözesancaritasrat und die an der Verbandsspitze stehende Delegiertenversammlung, die zum Beispiel über Grundsatzfragen des Verbands entscheidet.

 

  • Delegiertenversammlung
  • Diözesancaritasrat
  • Vorstand
Delegiertenversammlung

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung vertritt die satzungsgemäßen Rechte der Mitglieder des DiCV.

Konkret ist die Delegiertenversammlung zum Beispiel zuständig für:

  • Die Beratung über Grundsatzfragen der Caritas und Satzungsänderungen
  • Die Benennung der zu wählenden Mitglieder für den Diözesancaritasrat sowie die Entlastung desselbigen
  • Die Wahl der Vertreter(innen) für die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes
  • Die Entgegennahme des Tätigkeits- und Finanzberichts

Die Delegiertenversammlung hat stimmberechtige und beratende Mitglieder. Um die Interessen möglichst aller Akteure des DiCVs zu gewährleisten, spiegelt die Zusammensetzung der Mitglieder in der Delegiertenversammlung die Vielfältigkeit der Arbeitsfelder des DiCVs wieder. Die Sitzungen finden mindestens alle zwei Jahre statt.
Ausführliche Informationen in der Satzung §18-21

Diözesancaritasrat

Diözesancaritasrat

Der Diözesancaritasrat ist das Aufsichtsgremium des Verbandes und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen

Vorsitz (vom Bischof berufen):

  • Dr. Monika Stolz, ehemalige Sozialministerin von Baden-Württemberg, Vorsitzende
  • Prof. Dr. jur. Felix Hammer, Ltd. Direktor i. K., stellvertretender Vorsitzender

Von der Delegiertenversammlung gewählte Mitglieder:

  • Msgr. Dr. Christian Hermes, Stadtdekan von Stuttgart
  • Matthias Ruf, Vorstand St. Elisabeth-Stiftung
  • Sr. Anna-Luisa Kotz, Generalrätin, Gemeinschaft der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul in Untermarchtal
  • Brigitte Neyer-Strohmaier, Vorstandsvorsitzende der Caritas-Konferenzen Deutschlands (ckd), Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart e.V.

Vom Bischof berufene Mitglieder:

  • Robert Kramer, Filialdirektor der LIGA-Bank Stuttgart
  • Diakon Thomas Pferdt
  • Michael Makurath, Oberbürgermeister von Ditzingen

Der Diözesancaritasrat besteht aus der vom Bischof ernannten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, vier von der Delegiertenversammlung gewählten Mitgliedern und drei vom Bischof berufenen Personen. Der Vorstand des DiCV nimmt beratend an den Sitzungen teil.

Der Diözesancaritasrat, der mindestens viermal im Jahr tagt, nimmt Empfehlungen der Delegiertenversammlung auf und muss diese in seinen Entscheidungen berücksichtigen. Er ist unter anderem zuständig für:

  • Die Wahl und Abwahl der Direktoren, die Überwachung des Vorstands sowie dessen Entlastung
  • Umfangreiche wirtschaftliche Planungen und Entscheidungen
  • Die Vorlage eines Tätigkeitsberichts an die Delegiertenversammlung

Weitere Informationen dazu in der Satzung des DiCV §§15-17

 

Vorstand

Vorstand

Mitglieder des Vorstandes sind:

Der Vorstand des Diözesancaritasverbandes Rottenburg-Stuttgart Matthias Fenger, Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock, Pfarrer Oliver Merkelbach.Der Vorstand des Diözesancaritasverbandes Rottenburg-Stuttgart - v.l.n.r. Matthias Fenger, Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock, Pfarrer Oliver Merkelbach.

Hauptaufgabe des Vorstandes ist die Leitung und Geschäftsführung des Diözesancaritasverbandes. Um die satzungsgemäßen Verbandsaufgaben realisieren sowie die Beschlüsse der übrigen Organe umsetzen zu können hat er das "Recht und die Pflicht", für die operative Tätigkeit erforderliche Anweisungen zu geben und durchzusetzen. Ihm obliegt außerdem die Erarbeitung der Verbandsstrategie. Die Geschäftsstelle unterstützt den Vorstand bei der Umsetzung seiner Aufgaben.

 

Der Vorstand

  • besteht aus den vom Bischof ernannten Diözesancaritasdirektor als Vorsitzenden und
  • bis zu zwei weiteren, vom Diözesancaritasrat gewählten Direktoren
  • ist Hauptamtlich tätig und erhält für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung

Aus der Satzung des DiCV, §12&13

  • Kontakt
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.v.
DiCV Rottenburg-Stuttgart
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart

Satzung

PDF | 167,2 KB

Satzung des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.

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