Bildungszeitgesetz
Für hauptamtliches Arbeiten und ehrenamtliches Engagement
Dazu gehört, dass die Qualifizierungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsinstitutionen durchgeführt werden müssen. Eine Besonderheit des Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg ist, dass die Bildungszeit neben Qualifizierungsmaßnahmen für hauptamtlich Tätige seit 01. Januar 2016 auch für Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Anspruch genommen werden kann.