Zuschüsse für Energie sollen neue Armut verhindern
Menschen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ab Februar bei unseren örtlichen Caritas-Beratungsstellen Zuschüsse für Energiekosten (Energiebeihilfen) beantragen. Auf diese Weise gibt die Diözese Rottenburg-Stuttgart zusätzliche Kirchensteuereinnahmen weiter, die ihr durch die gesetzliche Energiepreispauschale im Herbst 2022 zugeflossen sind. Die zusätzlichen Steuern in Höhe von 5,3 Millionen Euro werden auf diesem Weg komplett weitergereicht, davon gehen 4.910.000 Euro als Direkthilfe an Menschen mit Energienotlagen. Mit den Hilfen soll neue Armut, verursacht durch die Energiekrise, verhindert werden.
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart geht diesen Weg nicht alleine. Vielmehr haben die beiden katholischen Kirchen (Diözese Rottenburg-Stuttgart und Erzdiözese Freiburg) wie die evangelischen Landeskirchen (Baden und Württemberg) diesem einheitlichen Weg zugestimmt. Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Im Fokus stehen Rentner*innen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden, wenn dadurch ein Bezug von umfassenden staatlichen Leistungen vermieden werden kann.
Die Antragstellung ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen.