Aufruf zur Wahl der Arbeitsrechtlichen Kommission
Die Durchführung der Wahl erfolgt durch die Wahlvorstände für die Dienstgeber- und Mitarbeiterseite der jeweiligen Diözese.
Die Vorbereitungsausschüsse der Dienstgeber- und Mitarbeiterseite haben hierzu Wahlaufrufe veröffentlicht. Diese finden Sie am Ende dieser Pressemeldung. Die Wahlaufrufe wurden zudem in der Verbandszeitschrift "neue caritas" vom 28. Januar 2025 veröffentlicht.
Die Arbeitsrechtliche Kommission ist für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts zuständig, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Diesen Auftrag erfüllt sie mit Anerkennung der katholischen Bischöfe und auf Basis einer eigenen Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen wurde.
In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Beschlüsse können nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden. Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission und aus sechs Regionalkommissionen. Aus Ihrer Mitte werden je sieben Mitglieder der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite in den seitigen Leitungsausschuss gewählt.