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  • Triage: „Menschen dürfen nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie eine Behinderung haben“
Pressemitteilung

Triage: „Menschen dürfen nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie eine Behinderung haben“

Deutsche Caritasverband und Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Triage.

Erschienen am:

28.12.2021

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

Der Gesetzgeber hat unverzüglich Regelungen für die Triage und Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen zu schaffen. "Menschen dürfen nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie eine Behinderung haben", erklärt Wolfgang Tyrychter, 1. Vorsitzender des CBP. "Es darf auf keinen Fall passieren, dass sie in einer Notsituation pauschal aussortiert werden." "Im Grundgesetz steht: ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘. Das gilt ohne jede Einschränkung, auch während einer Pandemie", bekräftigt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.  

Beide machen deutlich: Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht das jetzt klargestellt und den Gesetzgeber aufgefordert hat, umgehend entsprechende Regelungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen zu treffen.

Die vierte Corona-Infektionswelle bringt Krankenhäuser vielerorts an der Belastungsgrenze, Patient_innen müssen zum Teil in andere Regionen verlegt werden. Im Landkreis Tuttlingen wurden Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe aufgefordert, ihre Bewohnerinnen und Bewohner dahingehend zu sensibilisieren, dass sie im Notfall keine intensivmedizinische Versorgung in Anspruch nehmen.

"Wir als Einrichtungsträger lehnen es entschieden ab, in dieser Weise eine ‚Vortriage‘ zu betreiben", stellt Tyrychter, der das Vorstandsressort Teilhabe und Assistenz im Dominikus-Ringeisen-Werk in Ursberg leitet, klar. "Der Gesetzgeber, die Verantwortlichen im Gesundheitssystem und wir alle als Gesellschaft müssen dafür sorgen, indem wir uns alle impfen lassen, dass es zu einer solchen Notsituation gar nicht erst kommt."

Mehr Informationen

Hintergrund des Urteils ist die bereits Mitte vergangenen Jahres eingereichte Klage von neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchteten, im Fall einer notwendigen Triage aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen benachteiligt zu werden. Der CBP hatte als sachverständiger Dritter beim Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme zur Triage abgegeben.

Im vergangenen Jahr sah das Bundesverfassungsgericht keinen Grund zur Eile. Zum damaligen Zeitpunkt ließ die Verbreitung der Krankheit und die Auslastung der Intensivstationen es nicht wahrscheinlich erscheinen, dass zu einer Triage kommen würde. Inzwischen hat sich die Situation geändert.

Autor/in:

  • Mathilde Langendorf
Quelle: caritas.de
  • Kontakt
Eva-Maria Bolay
Eva-Maria Bolay
Pressesprecherin
+49 711 2633-1288
+49 711 2633-1115
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