Organe und Entscheidungsfindung im Diözesancaritasverband
Zur Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben des Caritasverbands und der gegenseitigen Kontrolle gibt es im DiCV drei wesentliche Organe. Den hauptamtlichen Vorstand, den ehrenamtliche tätigen Diözesancaritasrat und die an der Verbandsspitze stehende Delegiertenversammlung, die zum Beispiel über Grundsatzfragen des Verbands entscheidet.