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Fördermittel für Klimaschutz und -anpassung

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 Treibhausgas-Emissionen um 65% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein, Baden-Württemberg möchte das schon im Jahr 2040 erreicht haben.

Die Erwartungen seitens Gesellschaft und Politik an alle Akteure, ihren Beitrag zum Erreichen der Ziele zu leisten, sind hoch. Auch Organisationen aus der Sozialwirtschaft sind dadurch mit neuen Anforderungen konfrontiert - sei es z. B. die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder die Knüpfung von Fördergeldern an Nachhaltigkeitszertifikate bei Neubauten und Sanierungen. Auf dem stark umkämpften Arbeitsmarkt punkten Arbeitgeber, die beim Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz gut aufgestellt sind.

Der Fördermarkt wird "grüner"

Die Politik eröffnet große Förderspielräume im Bereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Der Fördermarkt wird immer "grüner": Beispielhaft zu nennen sind hier die Kommunalrichtlinie des Bundes - die inzwischen auch für die Wohlfahrt geöffnet ist - oder die aktuelle EU-Förderperiode, in der Nachhaltigkeit als Querschnittsthema festgelegt wurde. Aktuell gibt es 47 bundesweite Förderprogramme zum Thema Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Weitere Programme werden folgen. Auch der freie Fördermittelmarkt mit seinen privaten Fördermittelgebern bietet inzwischen zahlreiche Möglichkeiten.

Fördermittel gewinnen

Die Caritas-Fördermittelberatung berät Sie, welcher Fördertopf der passende für Ihr Projekt ist. Wir begleiten Sie von der ersten Projektidee bis zum förderfähigen Projektantrag. Zudem beraten wir Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Förderpartner - bis hin zur Erstellung des Verwendungsnachweises.

Im Rahmen unserer Workshops bieten wir Schulungen fürs Fördermittel-Fundraising an, u. a. auch speziell für die Themen Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Über unseren monatlich erscheinenden Fördermittel-Informationsservice halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Bei Fragen zum Thema Fördermittel kommen Sie gerne auf uns zu!

 

Beispiele für Fördertöpfe im Bereich Klimaschutz

Beratung: Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) werden über die Kommunalrichtlinie Beratung, Netzwerke und Analysen gefördert. So wird beispielsweise eine Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz durch fachkundige externe Dienstleister*innen mit einer Förderhöhe von 70 Prozent unterstützt. Ziel dieser Beratung kann bspw. die Erstellung einer Treibhausgas-Bilanz und -Potenzialanalyse sein.

Weitere Infos

 

Bildung: Einführung von Energiesparmodellen in Bildungseinrichtungen

Gefördert wird die Einführung von Energiesparmodellen in Bildungseinrichtungen - insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten. Im Rahmen der Vorhaben werden Kinder, Jugendliche und Beschäftigte der Einrichtungen motiviert und fachlich begleitet, aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Neben der Schulung von Gebäudeverantwortlichen, werden sogenannte Energieteams gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen gebildet. Diese erheben, kontrollieren und vergleichen gemeinsam die Verbrauchsdaten in den Kita- oder Schulgebäuden, erarbeiten Einsparmaßnahmen und setzen diese um, um den Energie- und Wasserverbrauch zu senken und weniger Abfall zu produzieren. Belohnt werden diese Klimaschutzmaßnahmen durch verschiedene Prämiensysteme.

Die Einführung und Umsetzung der Energiesparmodelle wird bis zu vier Jahre gefördert. Bezuschusst werden neben gering investiven Maßnahmen im Gebäudebereich auch Ausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, inklusive weiterer Sachausgaben oder fachkundige externe Dienstleister, jeweils in Abhängigkeit vom Umfang der Aufgaben, begleitende Öffentlichkeitsarbeit, um Eltern, Lehrkräfte sowie  Hausmeister und Hausmeisterinnen zu informieren und aktivieren.

Weitere Infos

Bildung: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg

Bei der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg können sich u.a. gemeinnützige Organisationen auf einen Projektzuschuss bewerben z. B. für Projekte aus dem Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Naturschutz oder für Projekte, die sich auf umsetzungsorientierte, naturbasierte Strategien zur Anpassung an den Klimawandel beziehen.

Weitere Infos: https://stiftung-naturschutz-bw.de/zuwendungsbereich-allgemeiner-haushalt

Immobilien: Klimaschutz-PLUS

Mit dem CO2-Minderungsprogramm des Landes Baden-Württemberg wird die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden gefördert. Die Höhe der Förderung bemisst sich an den eingesparten CO2-Emissionen über den Lebenszyklus und beträgt 50 Euro vermiedene Tonne CO2. Antragsberechtigt sind u. a. Kirchen, Vereine, Stiftungen oder auch natürliche Personen. Anträge können noch bis zum 30.04.2025 eingereicht werden.

Weitere Infos

Immobilien: Klimopass-Förderung

Ziel der Förderung ist es, insbesondere Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beim Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen.

Drei Förderschwerpunkte:

  • Beratung und Informationsveranstaltungen sollen einen strukturierten Einstieg in das Thema ermöglichen.
  • Dazu wird die Erarbeitung von Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Anpassungskonzepten, Planungsgrundlagen sowie Machbarkeitsstudien gefördert.
  • Umsetzung investiver Anpassungsmaßnahmen, wie die Installation öffentlich zugänglicher Trinkwasserspender in stadtklimatischen Hotspoträumen, die Möblierung in hitzegeschützten Bereichen oder entsprechender Modellprojekte.

Weitere Infos:Klimopass | L-Bank

Mobilität: Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg

Die Förderrichtlinie sieht zwei Stufen vor. In einem ersten Schritt sind Analyse, Konzepterstellung und Projektmanagement förderfähig, einschließlich externer Unterstützung durch Beratung, Studien und Gutachten. In einem zweiten Schritt können die Umsetzungsmaßnahmen gefördert werden, die als Ergebnis von Analyse und Konzepterstellung durchgeführt werden sollen, wie Radabstellanlagen oder andere Investitionen. Ziel der Richtlinie ist die Förderung von ausgereiften und nachhaltigen Konzepten und Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Behörden und andere nicht wirtschaftlich tätige Organisationen. Für wirtschaftlich tätige bzw. nicht wirtschaftlich tätige Institutionengelten zwei unterschiedliche Förderrichtlinien (betriebliches bzw. behördliches Mobilitätsmanagement). 

Weitere Infos: Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Mobilität: BW-e-Pflegefahrzeuge

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung bei der Anschaffung elektrisch betriebener Kleinfahrzeuge bis zu einer Größe von 4,1 Metern. Es werden die Mehrkosten für elektrische Kleinwagen für die Pflege mit einer Höhe von maximal 7.000 € gefördert.

Weitere Infos

Mobilität: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Das Programm Charge@BW des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg fördert die Installation von Ladestationen inkl. Netzanschluss im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg. Die Versorgung der Ladesäulen muss dabei aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom erfolgen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die L-Bank.

Förderhöhe: 2.500 Euro Maximalbetrag pro Ladepunkt  

Weitere Infos

 

Mobilität: Rad-Abstellanlagen

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Investitionen in Rad-Abstellanlagen gefördert werden. Dabei wird ein Zuschuss in Höhe von 50% gewährt auf Kosten, die bei der Vorbereitung der Baustelle anfallen, bei Tiefbau- oder Pflasterarbeiten, bei der Errichtung einer Abstellanlage inkl. Überdachung und Netzanschluss sowie Schließmechanismen. Antragsberechtigt in der Kommunalrichtlinie sind u. a. auch Vereine, Verbände und Kirchen.

Weitere Infos

Projektförderung: Kickstart Klima (Allianz für Beteiligung)

Die Allianz für Beteiligung und die Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg unterstützen mit dem Projekt Klickstart Klima konkrete Projekte zum Thema Klimaschutz vor Ort von zivilgesellschaftlichen Initiativen. Die Themen der Klimaschutzprojekte sind frei wählbar. Zu Klimaschutzprojekten zählen alle Aktivitäten, die dazu beitragen, das Klima zu schützen. Diese können von Baumpflanzaktionen über Projekte zur Reduktion von CO2-Ausstoß bis hin zum Ausbau erneuerbarer Energien reichen. Es besteht ein großer Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Zielgruppen, Inhalte und beteiligten Akteur*innen. Darüber hinaus ist es möglich, sich begleitende Maßnahmen im Rahmen der Projektumsetzung fördern zu lassen. Diese können z. B. sein: Durchführung von Dialog-Veranstaltungen, Moderation bei Beteiligungsmaßnahmen, externe Beratung zur Weiterentwicklung oder Verstetigung Ihres Projektes.

Es können fortlaufend Anträge eingereicht werden.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 6.000 Euro für angefallene Sachkosten.

Weitere Infos

  • Kontakt
Benjamin Buntzel
Orientierungsberatung Fördermittel Klimaschutz (für Mitglieder des DiCVRS)
+49 711 2633-1204
+49 711 2633-1204
nachhaltigkeit@caritas-dicvrs.de
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
Kompetenzteam Nachhaltigkeit – Klimaschutz
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart
Marlene Schmitz
+49 711 2633-1156
+49 711 2633-1156
info@caritas-foerdermittelberatung.de
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
Caritas-Fördermittelberatung
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart
Text: Beratungsanfrage bei der Caritas Fördermittelberatung stellen. Daneben ein Finger, der einen Maus-Klick immitiert.

Anmeldung zum Fördermittel-Informationsservice

 

Mit Absenden dieses Formulars erkläre ich mich einverstanden mit der Verwendung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.

 

 

Best Practice Beispiele

Sanierung eines Mehrfamilienhauses für sozialen Wohnraum

Logo der L-Bank. Schriftzug in Lila

Über eine Erbschaft hat die Caritas Bodensee-Oberschwaben ein Wohnhaus erhalten. Das sanierungsbedürftige Gebäude wurde zu einem Drei-Parteien-Wohnhaus umgebaut und energetisch saniert. Über die Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW konnten etwa 40 Prozent der Sanierungskosten gedeckt werden. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhielt die Caritas weitere Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent der Kosten.

Wurmcafés im Caritaszentrum in Biberach

Logo der Aktion Hoffnung. Gelber Kreis mit Schriftzug.

Um den Biomüll zukünftig nicht mehr einfach dem Restmüll zuführen zu müssen, beschloss das Caritas-Zentrum in Biberach auf Wurmkisten zu setzen. In diesen Kisten werden rohe Bioabfälle durch Tiere wie Würmer natürlich verwertet. Der dadurch entstehende Humus kann für Neupflanzungen verwendet werden. Durch begleitende Informationen und Beteiligung der Mitarbeitenden wird das Bewusstsein der Mitarbeitenden für Umweltthemen gestärkt. Aktion Hoffnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart fördert das Kleinprojekt bei der Anschaffung der Wurmkisten sowie bei den Personalkosten für begleitenden Öffentlichkeitsarbeit mit ca. 700 Euro.

E-Kühlfahrzeug für Tafel in Albstadt

Ein Transporter der Tafel und der Caritas auf der Schnellstraße und blauer Himmel.

Die Tafel in Albstadt benötigt ein neues Kühlfahrzeug. Mit Blick auf den Klimaschutz soll es ein E-Fahrzeug werden. Das ausgewählte Fahrzeug hat eine relativ große Batterie, so dass die Ehrenamtlichen ihre Touren zu den Lebensmittelhändlern wie bisher fahren können. Das Fahrzeug mit E-Antrieb muss nachträglich mit einem Kühlaufbau ausgestattet werden. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf ca. 100.000 Euro. Die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) hatte im Jahr 2023 ein spezielles Förderprogramm für Tafeln - durch die rechtzeitige Antragstellung erhielt die Tafel Albstadt 49.000 Euro für das neue Fahrzeug. Durch die Kombination mit weiteren Fördermitteln wie der Lidl-Pfandstiftung, Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg sowie lokalen Stiftungen und Spendern konnte eine Finanzierung über Fremdmittel von über 90% erzielt werden.

Einstellung einer Klimaschutzmanagerin

Logo vom BMWK und NKI

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert die Bundesregierung Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und unterstützt dadurch die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele: Bis 2045 soll Deutschland weitgehend klimaneutral werden. Der Antrag des Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart über die Kommunalrichtlinie der NKI wurde bewilligt: Gefördert wird dabei­­ die Einstellung eines Klimaschutzmanagers*in in der Geschäftsstelle in Stuttgart mit der Aufgabe, ein Klimaschutzkonzept zu erstellen (2 Jahre, Förderquote 70%) und die darin beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen in der Umsetzung zu begleiten (weitere 3 Jahre, Förderhöhe 40%). Neben den Personalkosten werden notwendige Ausgaben zur Erstellung des Konzeptes durch die Förderung ebenso berücksichtigt wie Kosten für die Umsetzung von Maßnahmen mit Vorbildcharakter.

Sitzgelegenheiten und Beschattung für den Vorplatz eines Wohnheims

Lachender Mann umarmt seine lachende Frau.

Das Wohnhaus St. Stephanus für Menschen mit Behinderung der Theresia-Hecht-Stiftung gibt es seit über 3 Jahren. Die Bewohner*innen haben sich gut eingelebt und fühlen sich in ihrem neuen zu Hause sehr wohl. Das Wohnhaus liegt zentral in Wangen im Allgäu. Den Platz vor dem Wohnhaus haben die Bewohnner*innen als einen Lieblingsplatz entdeckt. Es gibt immer viel zu sehen und es finden auch Begegnungen mit den Nachbarn und der Bevölkerung statt. Allerdings gab es auf dem Platz keinen Sonnenschutz und keine gemütlichen Sitzmöglichkeiten - dies wurde von den Bewohner*innen gewünscht. Einen Antrag bei der Bürgerstiftung in Wangen zur Unterstützung dieses Vorhabens in Höhe von ca. 10.000 Euro wurde positiv beschieden.

Maßnahmen zur Klimaanpassung an Gebäuden und Außenbereichen

Drei ältere Personen sitzen in einer Hollywood-Schaukel der St. Franziskus Stiftung. Rechts und links eine alte Frau, in der Mitte ein alter Mann.

Soziale Einrichtungen sind besonders von der Klimakrise betroffen. Insbesondere bei Hitzewellen mit Temperaturen von über 30 Grad oder Unwettern ist die klimatische Belastung für vulnerable Personen, aber auch für die Beschäftigten in den sozialen Einrichtungen enorm und birgt hohe gesundheitliche Risiken. Mit dem Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" sollen bereits erlebbare extreme Klimabelastungen in sozialen Einrichtungen mit konkreten Maßnahmen abgemildert werden. Die entsprechenden Anträge der Stiftung St. Franziskus für Verschattungen, Dämmungsmaßnahmen oder auch der Rückbau einer Glaspyramide im Dach eines Altenzentrums wurden bewilligt. Solche Maßnahmen kühlen die überhitzten Gebäude, sie mindern die direkte Sonneneinstrahlung und sorgen damit für bessere Erholung an heißen Tagen. Darüber hinaus wurde Bau von Wasserspielplätzen und das Anbringen von Sonnensegeln  unterstützt, denn sie ermöglichen den Kitakindern das Spielen im Freien trotz Hitze. Die Errichtung eines Hochwasserwalls wurde ebenfalls gefördert. Er sichert die dauerhafte und verlässliche Nutzung einer Einrichtung auch im Falle eines Starkregens. Insgesamt erhielt die Stiftung St. Franziskus eine Förderzusage in Höhe von rund 5 Millionen Euro.

Installation einer E-Ladesäule

Ein Auto markt seitlich an einer E-Ladesäule um die Batterie aufzuladen. Die Förderung für E-Ladesäulen ist ein Bestandteil der Klimawandel Fördermittel.

Das Land Baden-Württemberg möchte den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranzubringen und Emissionen einsparen. Mit dem Programm Charge@BW wird die Installation von Ladestationen inkl. Netzanschluss im öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum in Baden-Württemberg unterstützt. Die Versorgung der Ladesäulen muss dabei aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom erfolgen. Der Antrag des Caritasverbands der Diözese Rottenburg-Stuttgart für die Förderung der Installation einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten im Hof der Geschäftsstelle in Stuttgart wurde bewilligt und ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro wurde gewährt.

 

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